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Kfz-Sachverständiger Berger

Damit Sie stressfrei und schnell wieder unterwegs sind

  • Kfz-Schadengutachten
  • vollständige Schadenabwicklung
  • in Köln und Umgebung
  • bei Ihnen vor Ort
  • rufen Sie unverbindlich an

Für ein belastbares und unabhängiges Kfz-Unfallgutachten von Ihrem Kfz-Sachverständigen Berger, rufen Sie einfach an. Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten ist das Gutachten für Sie sogar zu 100% kostenfrei.

Sie hatten einen Unfall?

Ihr Kfz-Sachverständiger Berger bietet Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Das ist nun zu tun:

1. Wählen Sie einen unabhängigen, neutralen Kfz-Sachverständigen

Überlassen Sie die Begutachtung nicht der gegnerischen Versicherung! Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, trägt der Unfallgegner auch die Gutachterkosten.

2. Rufen Sie an, 24/7-Service auch am Wochenende

Ihr Kfz-Sachverständiger kommt direkt zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug.

3. Erhalten Sie Ihr professionell erstelltes Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden

Eine weitere Ausfertigung geht direkt zur Abrechnung an die gegnerische Versicherung.

4. Lassen Sie das Fahrzeug in Ihrer Werkstatt sach- und fachgerecht reparieren

oder lassen Sie Sich den Schaden auszahlen. (fiktive Abrechnung)

Ein Unfall - und jetzt?

Ein Unfall ist immer extrem ärgerlich. Insbesondere dann, wenn man ihn nicht selber verursacht hat, sondern unverschuldet mit hineingezogen und geschädigt wird. Nicht nur der geplante Tagesablauf ist komplett überworfen, auch das Fahrzeug ist beschädigt und am schlimmsten, man selbst oder die Mitfahrer haben sich eventuell verletzt. Das einzig beruhigende ist: Die gegnerische Partei muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Dennoch heißt es dann schnell handeln, denn die Versicherung des Unfallverursachers wird versuchen die Kosten für sich selbst so gering wie möglich zu halten, was meist zu Ihrer Last als Unfallgeschädigter geht. Das geschieht gerne durch vermeintlich wohlwollend formulierte „all-inclusive“ Services der Versicherung. Oft verzichten Sie als Unfallgeschädigter dabei jedoch unwissentlich auf viele Erstattungspositionen die Ihnen zustehen.
Damit es nicht zu Diskussionen oder sogar Streit mit der gegnerischen Partei kommt, ist es daher ratsam den genauen Schadensumfang von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Köln feststellen zu lassen.
Dieses professionell erstellte Kfz-Unfallgutachten, sowie eventuell einen Anwalt, muss ebenfalls die gegnerische Partei bezahlen.
Es entstehen für Sie keine Kosten. Ihr Kfz-Sachverständiger Berger in Köln übernimmt dabei die Schadenaufnahme bei Ihnen vor Ort. Sie müssen nirgendwo hinkommen. Auch wenn das Fahrzeug bereits bei einer Werkstatt, einem Abschleppunternehmen oder einer Fahrzeugverwertung steht, wir kümmern uns um die Absprache mit der entsprechenden Stelle.
Ist das Gutachten erstellt, übernimmt Ihr Kfz-Sachverständiger Berger auf Ihren Wunsch, die volle Kommunikation mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt, um Sie bestmöglich zu entlasten und die vollständige Freistellung Ihres Schadens voranzutreiben.
Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie, dass wir uns um Ihren Kfz-Haftpflichtschaden kümmern?

Rufen Sie gerne unverbindlich an:

Über uns

modernst ausgestattetes Ingenieurbüro in Köln, für die Analyse selbst komplexester Sach- und Schadenverhalte

  • Zertifiziert vom Verband freier Kfz-Sachverständiger e.V
  • Über 10 Jahre Erfahrung in der Kfz-Branche
  • jahrelange Erfahrung sowohl in der Unfall-Schadenregulierung, als auch in der Sicherheitsentwicklung von PKW und LKW bei nahmhaften Automobilherstellern weltweit

Ein Haftpflichschaden Gutachten
- Was steht drin?

  • eine Beschreibung des Zustandes Ihres Fahrzeugs,
  • die Kalkulation der Instandsetzungkosten bei IHRER Werkstatt oder nach DEKRA Tarif,
  • eine Kalkulation des sog. merkantilen Minderwerts,
  • die Analyse des Restwertes,
  • die Entsorgungskosten bei einem technischen Totalschaden,
  • die Analyse des Wiederbeschaffungswertes auf dem regionalen Markt.
  • die Nutzungsausfallentschädigung
  • eine Fotodokumentation des Allgemeinzustandes, sowie der Details des Schadens.

Das sind Ihre Rechte

Sind sie unverschuldet in einen Kfz-Unfall geraten, so ist der Unfallverursacher oder seine Versicherung unter anderem dafür zuständig Ihnen:

  • einen Anwalt Ihrer Wahl,
  • ein Unfallgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen,
  • die Reparatur oder einen Betrag in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzüglich des Restwertes),
  • den merkantilen Minderwert,
  • einen angemessenen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur,
  • den Nutzungsausfall bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung und
  • bei Personenschäden entsprechend Schmerzensgeld

zu zahlen.

Bei allen Anliegen, rufen Sie gerne, unverbindlich an