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Neu für Alt nach dem Kfz-Unfall – wann Abzüge in der Schadenkalkulation gerechtfertigt sind

Der Schädiger hat nach einem Unfall die Pflicht den Geschädigten vom Schaden freizustellen. Das bedeutet, dass er für die Reparatur des Schadens den er angerichtet hat, sowie alle zusätzlich entstandenen Kosten, wie Ersatzwagen oder auch Wertminderung aufkommen muss. „Neu für Alt“-Abzüge korrigieren den Mehrwert für das Fahrzeug nach der Unfallinstandsetzung, wenn das beschädigte Bauteil schon vor dem Unfall beschädigt war.

Ein Schädiger haftet nur für den tatsächlich verursachten Schaden

Wird ein unbeschädigtes Bauteil in einem Unfall beschädigt, muss der Schädiger die Instandsetzung oder den Austausch bezahlen, je nachdem wie das Schadensbild im Einzelfall ist. Wird ein bereits beschädigtes Bauteil in einem Unfall erneut getroffen stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Denn schließlich hat der Geschädigte bereits beim früheren Unfall Geld von der Versicherung für die Reparatur erhalten, sich aber bewusst gegen eine Reparatur entschieden. Damit hat der Geschädigte, nach der Vorstellung der Versicherung, bereits das Geld zur Instandsetzung. Die Versicherung wird daher für das geschädigte Bauteil, keine „doppelten“ Reparaturkosten übernehmen. Nun könnte man argumentieren, dass es „unfair“ wäre, da die Versicherung ja auch zahlen würde, wenn der Altschaden sach- und fachgerecht instandgesetzt worden wäre. Durch dieses vorgehen wird jedoch verhindert, dass Geschädigte Schäden „sammeln“ und einen Profit aus Unfällen generieren.

Wie Vorschäden zu Neu-für-Alt-Abzügen führen können

Der glücklicherweise häufigste und normale Fall ist jedoch, dass der Geschädigte den ersten Schaden jedoch noch akzeptieren konnte, da er gering war und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht eingeschränkt hat. Der erneute Treffer kann unter Umständen dazu führen, dass nun die Verkehrstauglichkeit eingeschränkt ist. Daher wird nun eine Instandsetzung oder der Austausch des gesamten Bauteiles unumgänglich. Nach der Reparatur ist jedoch auch der Altschaden repariert und das Fahrzeug ist somit in einem besseren Zustand als vor dem Unfall. Um hier auszugleichen, werden bei den Reparaturkosten sogenannte NfA-Abzüge (Neu-für-Alt-Abzüge) angesetzt. Diese berechnet der Kfz-Gutachter auf Basis des noch erkennbaren Schadenbildes des Altschadens und des Neuschadens.

Wie Neu-für-Alt-Abzüge vom Kfz-Sachverständigen berechnet werden

Die korrekte Berechnung der Höhe der NfA-Abzüge ist Aufgabe Ihres Gutachters. Er wird sich dabei mit verschiedenen Fragestellungen befassen:

  • Waren die Makel am Bauteil echte Schäden, die repariert hätten werden müssen, oder lediglich starke Gebrauchsspuren?
  • Wären gewisse Teilschäden nicht eingetreten, wenn das Bauteil nicht vorbeschädigt gewesen wäre?
  • Sind zusätzliche Arbeitsschritte nötig, da das Bauteil vorbeschädigt war? (Beispielsweise die Instandsetzung einer bereits verbogenen Aufnahme, die den einfachen Verbau des Neuteils erschwert?)
  • Entsteht durch die Reparatur tatsächlich ein Mehrwert für den Verkauf des Fahrzeuges?

In meiner täglichen Arbeit geht es in den meisten Fällen, bei denen das Thema Neu-für-Alt eine Rolle spielt, um eine Minderung der Ersatzteil- und Lackierkosten für Stoßstangen, die bereits Erfahrung mit hohen Bordsteinen, Parkremplern oder extremen Schotterpisten hatten, oder Türen, die auf engen Parkplätzen bereits persönlichen Kontakt mit anderen Türen hatten. Letzten Endes führt dies jedoch immer dazu, dass der Geschädigte einen Teil der Werkstattkosten übernehmen muss, wenn er auf eine vollständige, sach- und fachgerechte Instandsetzung wert legt.

Welche Möglichkeiten haben Geschädigte bei großen Neu-für-Alt Abzügen

Bei großen Abzügen, macht es für den Geschädigten daher manchmal Sinn zu überlegen, ob eine sach- und fachgerechte Reparatur der richtige Weg ist. Grundsätzlich können 3 verschiedene Entscheidungen getroffen werden.

  • Sach- und fachgerechte Reparatur. Hier fallen wie schon weiter oben erwähnt Kosten für den Geschädigten an, er hat nach der vollständigen Reparatur jedoch wieder ein Fahrzeug, welches in besserem Zustand ist, als vor dem finalen Schadenereignis.
  • Reparatur in Eigenregie mit gebrauchten Ersatzteilen oder Teilen von Drittanbietern. Diese Methode der Instandsetzung kann einem eine Zuzahlung ersparen. Jedoch ist hier klar anzumerken, dass oftmals einiges an handwerklichem Geschick, Spezialwerkzeug und Expertise nötig ist, um eine verkehrssichere Reparatur selbst durchzuführen. Wenn man einen im Kfz-Bereich ausgebildeten Verwanden hat mag dies kein Problem sein. Des Weiteren ist anzumerken, dass leider viele Drittanbieterteile qualitativ (insbesondere in der Materialfestigkeit und Passform) nicht mit Originalteilen mithalten können. Der Spruch „wer billig kauft, kauft zweimal“ bestätigt sich leider immer wieder, insbesondere bei Sensoren oder anderen Bauteilen, die hohe Präzision erfordern.
  • Verkauf des verunfallten Fahrzeuges. Der Verkauf eines Unfalls mit Schäden kann teilweise eine gute Option sein. Die Wertminderung beim Fahrzeugverkauf eines beschädigten Fahrzeuges gegenüber der eines unbeschädigten Fahrzeuges nimmt üblicherweise mit dem Fahrzeugalter und der Laufleistung ab. Insbesondere bei älteren Fahrzeugen, die aber besondere Ausstattungen haben, werden diese gerne als „Ersatzteilträger“ aufgekauft.

Daher ist auch bei vermeintlichen Bagatellschäden eine genaue Prüfung sinnvoll.

Häufige Missverständnisse bei Neu-für-Alt Fragestellungen:

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Wenn Sie sich unsicher sind, welcher der richtige Weg für die Instandsetzung Ihres Unfallschadens ist, kontaktieren Sie uns einfach. Wir klären dann kostenfrei gemeinsam mit Ihnen, welcher der Beste Weg der Schadenabwicklung für Ihren individuellen Fall ist.

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