Der Händlereinkaufswert - Das kann ein Händler zahlen
Autohändler gibt es in allen möglichen Formen, von der kleinen Werkstatt oder dem Reifenservice, der immer ein paar Fahrzeuge zum Verkauf auf dem Hof hat, über den klassischen "Fähnchenhändler", bis zu Riesen wie "Dat Autohuus". Alle leben davon Fahrzeuge anzukaufen, gegebenenfalls etwas aufzuhübschen und wieder zu verkaufen.
Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug bei einem Händler auf den Hof, um den Wagen zu verkaufen, startet der Händler seine Kalkulation mit einem ziemlich ähnlichen Preis wie dem, den Sie im Internet recherchiert haben. Er kennt die Plattformpreise und regionalen Preise von Fahrzeugen seiner Mitbewerber für Ihr Modell ebenfalls. Doch den kann er Ihnen nicht zahlen. Warum?
Eine Beispielrechnung:
Nehmen wir an Sie haben einen Preis von 15.000 € recherchiert.
Dieser Preis ist Brutto. Kauft der Händler den Wagen von Ihnen ab (wir gehen davon aus, dass Sie das Fahrzeug als Privatperson besitzen und verkaufen), wird er Ihnen den Wagen steuerneutral abkaufen müssen.
Kauft ein Unternehmen einen Gegenstand oder Service, bezahlt es genau wie jede Privatperson Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Im Folgemonat oder Folgequartal, das ist für jedes Unternehmen Individuell, erstattet das Finanzamt diese zurück. Während der Verkäufer die 19% Mehrwertsteuer an das Finanzamt weiter zahlt. Da Sie als Privatperson jedoch keine Umsatzsteuer vom erzielten Preis Ihres Fahrzeuges an das Finanzamt abführen, kann der Händler sich diese 19% Umsatzsteuer für den Kauf Ihres Fahrzeuges vom Finanzamt auch nicht erstatten lassen. Er kauft also „Brutto für Netto“. Verkauft der Händler das Fahrzeug dann jedoch, muss er 19% davon an Mehrwertsteuer ausweisen und an das Finanzamt überweisen.
Daher kann der Händler, um keinen Verlust zu machen, ein Fahrzeug, das er für 15.000 € verkaufen könnte, von Ihnen für maximal 15.000 €/1,19 = 12.605 € ankaufen.
Doch das ist bedauerlicherweise noch nicht alles, was der Händler abziehen muss. Denn irgendwie muss er auch Berufsgenossenschaft, IHK, Versicherungen, seinen Standort und Gehälter mit allen Verwaltungs- und Nebenkosten zahlen und auch noch etwas Gewinn machen, damit er davon Steuern zahlen kann. Zusätzlich trägt er das wirtschaftliche Risiko, dass das Fahrzeug welches er handelt versteckte technische Mängel hat, oder der Markt keinen Bedarf mehr an diesem Modell hat. Daher wird er auf seinen maximalen Einkaufspreis eine Marge von 10 % - 40 % zum Nettokaufspreis kalkulieren. Die Marge ist üblicherweise geringer desto hochwertiger das Fahrzeug ist. Rechnen wir mit einem Mittelwert von 25% den der Händler on top benötigt, wenn das Fahrzeug für 15.000 auf dem Markt verkauft werden kann. Somit ergibt sich:
12.605 € * 0,75 = 9454 €. Diesen Preis nennt man „Händlereinkaufspreis“. Er ist meist mindestens ein Drittel geringer als der nötige Verkaufspreis. Die 15.000€ zu denen der Wagen dann auf dem Markt angeboten werden wird ist der sogenannte Wiederbeschaffungswert.
Wenn man diesen maximalen Händlereinkaufspreis kennt, hilft das dem Händler die Luft aus den Segeln zu nehmen, sollte er mit einem extrem viel geringeren Angebot für das zu verkaufende Fahrzeug starten.