So läuft die Begutachtung Ihres Fahrzeuges ab:
1. Kontaktieren Sie uns
vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung über Telefon, Whatsapp oder EMail. Dort besprechen wir auch welche Gutachtenart für Ihren Fall am sinnvollsten ist.
2.Fahrzeugbegutachtung
Wir Begutachten Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen vor Ort, ob zuhause oder im Büro. mehr Infos...
3. Erhalten Sie Ihr professionell erstelltes Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden
Sie haben oder möchten einen Anwalt? Dann schicken wir das Gutachten direkt zu diesem. Alternativ übernehmen wir gerne für Sie die Abrechnung mit dem Unfallgegner.
4. Lassen Sie das Fahrzeug in Ihrer Werkstatt sach- und fachgerecht reparieren
oder lassen Sie Sich den Schaden auszahlen. (fiktive Abrechnung)
Ein unverschuldeter Unfall - und jetzt?
Ein Unfall ist immer extrem ärgerlich. Insbesondere dann, wenn man ihn nicht selber verursacht hat, sondern unverschuldet mit hineingezogen und geschädigt wird. Nicht nur der geplante Tagesablauf ist komplett überworfen, auch das Fahrzeug ist beschädigt und am schlimmsten, man selbst oder die Mitfahrer haben sich eventuell verletzt.
Das einzig beruhigende ist: Ist man unverschuldet in den Verkehrsunfall geraten, so muss die gegnerische Partei für den entstandenen Schaden aufkommen.
Dennoch heißt es dann schnell handeln, denn die Versicherung des Unfallverursachers wird versuchen die Kosten für sich selbst so gering wie möglich zu halten, was meist zu Ihrer Last als Unfallgeschädigter geht. Das geschieht gerne durch vermeintlich wohlwollend formulierte „all-inclusive“ Services der Versicherung. Oft verzichten Sie als Unfallgeschädigter dabei jedoch unwissentlich auf viele Erstattungspositionen die Ihnen zustehen.
Damit es nicht zu Diskussionen oder sogar Streit mit der gegnerischen Partei kommt, ist es daher ratsam den genauen Schadensumfang von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in feststellen zu lassen.
Dieses professionell erstellte Kfz-Unfallgutachten, sowie eventuell einen Anwalt, muss ebenfalls die gegnerische Partei bezahlen. Es entstehen für Sie keine Kosten.
Ihr Kfz-Sachverständiger Berger in übernimmt dabei die Schadenaufnahme bei Ihnen als vor-Ort Service. Sie müssen nirgendwo hinkommen. Auch wenn das Fahrzeug bereits bei einer Werkstatt, einem Abschleppunternehmen oder einer Fahrzeugverwertung steht, wir kümmern uns um die Absprache mit der entsprechenden Stelle.
Ist das Gutachten erstellt, übernimmt Ihr Kfz-Sachverständiger Berger auf Ihren Wunsch, die volle Kommunikation mit der Versicherung oder Ihrem Anwalt, um Sie bestmöglich zu entlasten und die vollständige Freistellung Ihres Schadens voranzutreiben.
Bei allen Anliegen, rufen Sie gerne, unverbindlich an:
Tel.: +49 (0)176/23281595Das sind Ihre Rechte
Sind sie unverschuldet in einen Kfz-Unfall geraten, so ist der Unfallverursacher oder seine Versicherung, dafür verantwortlich, nicht nur die Reparaturkosten zu übernehmen, sondern auch alle sonstigen entstandenen Kosten zu tragen. Das sind insbesondere:
- einen Anwalt Ihrer Wahl,
- ein Unfallgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen,
- die Reparatur oder einen Betrag in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (abzüglich des Restwertes),
- den merkantilen Minderwert,
- einen angemessenen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur,
- den Nutzungsausfall bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung und
- bei Personenschäden entsprechend Schmerzensgeld
Ein Haftpflichschaden Gutachten - Was steht drin?
Der Inhalt eines Kfz-Unfallgutachten hängt immer von der konkreten Unfallsituation, der Schäden am Fahrzeug, sowie vielen anderen Bedingungen ab. Typische Inhalte sind jedoch:
- eine Beschreibung des Zustandes Ihres Fahrzeugs,
- die Kalkulation der Instandsetzungkosten bei IHRER Werkstatt oder nach DEKRA Tarif,
- eine Kalkulation des sog. merkantilen Minderwerts,
- die Analyse des Restwertes,
- die Entsorgungskosten bei einem technischen Totalschaden,
- die Analyse des Wiederbeschaffungswertes auf dem regionalen Markt.
- die Nutzungsausfallentschädigung
- eine Fotodokumentation des Allgemeinzustandes, sowie der Details des Schadens.
Häufig gestellte Fragen
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Wenn Sie uns beauftragen, ermitteln wir zunächst die zuständige Versicherung und die Schadennummer. Daraufhin erstellen wir das Kfz-Unfallgutachten.
Haben Sie sich entschieden einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen, um Ihre Rechte zu vertreten, übermitteln wir das Gutachten an diesen.
Möchten Sie auf den Anwalt verzichten, übermitteln wir das Gutachten direkt an die Versicherung.
Lassen Sie sich den Schaden auszahlen, wird die Versicherung Ihnen einen Brief schicken, um nach ihren Bankdaten zu fragen. Lassen Sie Ihren Wagen reparieren, wird die Versicherung teilweise auch mit der Werkstatt direkt abrechnen.
Bei Fragen, rufen Sie gerne unverbindlich an. -
Neben dem möglichst unveränderten Fahrzeug, benötigen Sie noch ihren Fahrzeugschein, das Kennzeichen des Unfallgegners und idealerweise Fotos direkt vom Unfallort. Wenn die Polizei bei Ihrem Unfall vor Ort war, auchnoch den Polizeibericht mit dem Aktenzereichen.
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Die Begutachtungsdauer hängt vom Schadenbild ab. Mit allem, auch den vertraglichen Details, dauert die Begutachtung in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.
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Ja. Insbesondere jüngere Personen oder Fahranfänger haben ihr Fahrzeug oft auf die eigenen Eltern oder Verwandte zugelassen. Im Gutachten wird in solchen Fällen zwischen dem Halter, die Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist und dem Anspruchsteller, Ihnen, unterschieden.
Bei Fragen rufen Sie einfach an.