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Unfallgutachten von Ihrem Kfz-Sachverständigen in Köln

Warum ein Unfallgutachten vom Kfz-Sachverständigen in Köln und nicht den "Rundum-Sorglos-Service", den die gegnerische Versicherung mir angeboten hat

Sind Sie Geschädigter in einem Autounfall, so ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, Ihnen allen entstandenen Schaden zu ersetzen. Das kann sehr viel Geld kosten. Eine Versicherung, so wie jedes Unternehmen, ist dafür da, Gewinne zu erwirtschaften. Somit ist es verständlich, dass einer Versicherung daran gelegen ist, Kosten, wo auch immer sie auftreten, zu reduzieren. Auch wenn es ein großer Teil des Hauptgeschäftes einer Kfz-Schadenhaftpflichtversicherung ist, Geschädigte vollständig zu entschädigen, wird sie alles daran setzen, Ihren Schaden so billig wie möglich abzuhandeln.

Das versuchen die Versicherungen oft dadurch, dass sie sehr schnell nach der Unfallmeldung durch den Verursacher, Ihnen, dem Unfallgeschädigten, eine Art Rundum-Sorglos-Paket für die Regulierung anbieten. Fast bevor Sie selbst den Unfall und seine Auswirkungen realisiert haben.

Wenn man so überrumpelt der vollständigen Regulierung des Unfallschadens ohne Kfz-Sachverständigen und gegebenenfalls Rechtsanwalt zustimmt, verzichtet man im Gegenzug teilweise, meist ohne es wirklich zu wissen und verstanden zu haben, auf viele Positionen, welche der Gesetzgeber dem Geschädigten zuspricht. Üblicherweise ist eine wirklich vollständige Regulierung, ohne Verzicht, erst nach mehrmaligem Nachhaken abgeschlossen. Das bringt sehr viel Aufwand mit sich und ist weit weg vom anfänglich angekündigten Rundum-Sorglos-Service. Zusätzlich ist bei der Aufnahme des Schadens und bei der Wiederinstandsetzung des Selbigen die Gefahr sehr groß, dass der Schaden kleingeredet wird, da keine unabhängige Instanz einen Blick auf das Fahrzeug geworfen hat.

Welche wichtigen Punkte betrachtet der Kfz-Sachverständige in seinem Gutachten?

Einige wichtige Punkte, die bei einem Unfallgutachten vom Kfz-Sachverständigen beachtet werden, sind:

  • Professionelle fotografische Dokumentation des Unfallschadens - so dass auch im Nachgang Klarheit herrscht und alle Beweise gesichert sind.
  • Realistische Reparaturkosten - kein Kurzstrecken-Kleinwagen als Ersatz für ein Fahrzeug, welches die ganze Familie komfortabel über lange Strecken transportiert.
  • Nutzungsausfallentschädigung - sollten Sie keinen Ersatzwagen wünschen, so steht Ihnen ein monetärer Betrag für den Ausfall Ihres Fahrzeuges zu.
  • Berechnung des merkantilen Minderwertes - Das Berger Automotive Ingenieurbüro berechnet für Sie den merkantilen Minderwert.
  • Echte Restwertangebote - von seriösen Autohändlern und Aufkäufern.
  • Ein dem lokalen Markt entsprechender Wiederbeschaffungswert - keine europaweite Suche bei der ein mehrere Jahrgänge älteres Modell mit viel höherer Laufleistung als Benchmark für die Wiederbeschaffung genommen wird.
  • Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens - lassen Sie Ihren Wagen dort reparieren wo Sie es wollen und eine Reparatur angemessen ist. Bei einem Neuwagen z.B. in einer Vertragswerkstatt des Herstellers.

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